WIE LÄUFT EINE PSYCHOTHERAPIE AB?
Zunächst wird ein Erstgespräch über die telefonische Sprechstunde oder per Mailanfrage vereinbart. In diesem Gespräch findet ein erstes Kennenlernen statt. Es bietet Raum, um über Ihre Belastungen und Besorgnisse zu sprechen. Die Sprechstunde dient v.a. der Einschätzung der Symptomatik, einem ersten gegenseitigen Kennenlernen und als Gelegenheit, mehr Informationen über eine Therapie zu erhalten. Die Kosten hierfür übernimmt die jeweilige Krankenkasse.
Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, können weitere Probetermine (die sogenannte Probatorik) vereinbart werden oder es wird mit einer Akutbehandlung begonnen. Im Anschluss können je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde nicht automatisch bedeutet, dass ich in Folge einen Therapieplatz anbieten kann.
Was brauche ich für eine psychotherapeutische Sprechstunde?
Sie brauchen… die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse.
Eine Überweisung für Psychotherapie ist nicht mehr unbedingt notwendig. Ihr Haus-, Kinder- oder Psychiater kann Ihnen aber eine Überweisung ausstellen, die Sie ebenfalls mitbringen.
Als Privatpatient ist keine gesonderte Krankenkassenkarte oder Überweisung nötig.
s empfiehlt sich jedoch, dass Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die Möglichkeit der Kostenübernahme von Psychotherapie erkunden.
Welche Kassen übernehmen die Kosten? (Privat oder gesetzliche Kassen)
Ich besitze eine Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Der Umfang der Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung muss aber individuell geprüft werden.
Welche Kosten entstehen mir?
Bei psychotherapeutischen Behandlungen wird bei gesetzlichen Versicherungen nach den probatorischen Sitzungen (6 bei Kindern und Jugendlichen), bei privaten Kassen in der Regel nach 5 Sitzungen ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt. Nach Bewilligung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Bei Privat-Versicherten ist vor der ersten Sitzung abzuklären, ob und inwieweit die Kosten (auch bereits für die probatorischen Sitzungen) übernommen werden.
Auf Kosten für Selbstzahler sprechen Sie mich bitte persönlich an.
Wie schnell kann ich einen Termin erhalten?
Das kommt darauf an:
Psychotherapeutische Sprechstunden sind in der Regel zeitnah möglich. Der Beginn einer Behandlung kann sich aber je nach Verfügbarkeit eines Therapieplatzes verzögern. Bitte fragen Sie am Besten in den telefonischen Sprechzeiten nach.
Kann ich einfach so vorbeikommen?
Nein. Termine sind nur nach Vereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich vorher für die Vereinbarung von Erstkontakten während der telefonischen Sprechzeiten an.
Telefonische Sprechzeiten für Terminvereinbarungen sind: Montag und Dienstag von 12 Uhr bis 12.50 Uhr
Altersspektrum
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie biete ich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs an. Eine vor Vollendung des 21. Lebensjahrs begonnene Therapie kann in begründeten Ausnahmefällen auch bis zum 23. Geburtstag fortgeführt werden.
Frequenz
Sowohl in der analytischen als auch in der tiefenpsychologisch fundierten Therapie können die Stunden ein- bis zweimal pro Woche stattfinden. Es ist wichtig, dass die Patient*innen die Therapie regelmäßig wahrnehmen, sonst kann der Therapieerfolg nicht gewährleistet werden.
Begleitende Elterngespräche
Bei beiden Therapieformen sind bei jüngeren Kindern regelmäßig begleitende Elterngespräche vorgesehen, die zuvor von der Psychotherapeutin mit den Kindern vorbesprochen werden.
Bei älteren Jugendlichen treten Elterngespräche in den Hintergrund, da der Schwerpunkt bei der Autonomieförderung und Verselbstständigung der Patient*innen liegt.